Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inspire Gold
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Alle Dienstleistungen, Angebote und Geschäftsbeziehungen von Selver Bajra e.K., handelnd unter der Marke „Inspire Gold“ (nachfolgend „Inspire Gold“ genannt) im Bereich des Handels mit Edelmetallen sowie der damit verbundenen Verwahrung und Verwaltung erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Diese AGB geben sämtliche zwischen Inspire Gold und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen wieder. Änderungen dieser AGB bedürfen der Zustimmung des Kunden. Inspire Gold wird dem Kunden Änderungen rechtzeitig in Textform (z. B. per E-Mail, Post oder über seinen individuellen Login-Zugang) mitteilen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf dieses Recht und die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Inspire Gold ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Inspire Gold handelt ausschließlich mit physischen Edelmetallen. Darüber hinaus bietet Inspire Gold deren Verwahrung und Verwaltung im Auftrag des Kunden an. Inspire Gold erbringt keine Finanz- oder Anlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und erbringt auch keine Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG oder anderer aufsichtsrechtlicher Vorschriften. Sämtliche von Inspire Gold erteilten Auskünfte oder Informationen dienen ausschließlich der Produkt- und Edelmetallinformation und stellen keine Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten dar.
(4) Die Angebote von Inspire Gold stellen keine Beteiligung an Unternehmen dar, insbesondere nicht den Erwerb von Aktien, Fondsanteilen oder vergleichbaren Finanzinstrumenten. Inspire Gold bietet ausschließlich den Erwerb und die Verwahrung physischer Edelmetalle als Waren an.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der Erwerb von physischen Edelmetallen (z. B. Goldbarren, -münzen oder vergleichbare Anlageedelmetalle) durch den Kunden über Inspire Gold. Der Erwerb kann entweder unmittelbar von Inspire Gold oder – im Auftrag des Kunden – von einem Dritten erfolgen.
(2) Die vom Kunden erworbenen Edelmetalle gehen mit vollständiger Kaufpreiszahlung und durch die Vereinbarung eines Besitzkonstituts gemäß § 930 BGB unmittelbar in das Eigentum des Kunden über, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen. Inspire Gold bestätigt dem Kunden den Eigentumserwerb in geeigneter Form (z. B. durch Depot- oder Bestandsauszüge).
(3) Die erworbenen Edelmetalle werden in einem gesicherten Sammel- oder Einzelverwahrtdepot gelagert. Inspire Gold übt insoweit als Besitzmittler den unmittelbaren Besitz an den Edelmetallen für den Kunden aus. Inspire Gold verpflichtet sich, die Edelmetalle des Kunden zu verwahren und jederzeit eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Kunden zu gewährleisten.
(4) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Auslieferung der sich in seinem Eigentum befindlichen Edelmetalle nach Maßgabe von § 11 dieser AGB zu verlangen.
§ 3 Kunden und Geldwäschegesetz (GwG)
(1) Der Kunde ist Unternehmer oder Verbraucher. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§§ 13, 14 BGB).
(2) Kunde kann nur werden, wer die für den Vertragsschluss und die gesetzlich erforderliche Identifizierung notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Dies kann insbesondere auf folgendem Weg erfolgen:
a) Der Kunde stellt den Antrag über einen bestehenden Online-Zugang, der ihm im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit einem Kooperations- oder Vertriebspartner von Inspire Gold zur Verfügung steht. Sofern die hierfür erforderlichen Identitäts-, Personen- und Adressdaten bereits erhoben, geprüft und Inspire Gold rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurden, kann Inspire Gold diese Daten für die Antragsprüfung berücksichtigen. Eine erneute Einreichung bereits vollständig, aktuell und prüffähig vorliegender Unterlagen kann in diesem Fall entfallen.
b) Liegen die erforderlichen Identitäts-, Personen- und Adressdaten nicht bereits vollständig, aktuell und prüffähig vor, sind vom Kunden die für den Vertragsschluss und die gesetzlich erforderliche Identifizierung notwendigen Unterlagen einzureichen. Hierzu können insbesondere gehören: - Zugang der vollständigen Antragsunterlagen für diesen Sparplan in Textform bei Inspire Gold - Legitimation mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass des Kunden - Handelsregisterauszug bei juristischen Personen - sonstige gesetzlich erforderliche oder im Einzelfall zur Prüfung notwendige Angaben und Nachweise.
c) Der Antrag bedarf der Annahme durch Inspire Gold in Textform. Inspire Gold ist berechtigt, den Antrag abzulehnen oder weitere Angaben und Nachweise anzufordern, soweit dies zur Vertragsprüfung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder aufgrund interner Annahmekriterien erforderlich ist.
(3) Inspire Gold wird den Kunden nach den Vorschriften über die Verhinderung der Geldwäsche identifizieren und alle erforderlichen Maßnahmen durchführen. Bereits im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit einem Kooperations- oder Vertriebspartner erhobene und geprüfte Identitäts-, Personen- und Adressdaten können hierfür berücksichtigt werden, soweit sie Inspire Gold rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurden, aktuell sind und prüffähig dokumentiert vorliegen. Der Kunde wird Inspire Gold hierbei im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Inspire Gold ist berechtigt, den Vertragsschluss, einzelne Kaufaufträge, Auslieferungen oder Rückkäufe abzulehnen, auszusetzen oder von weiteren Nachweisen abhängig zu machen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere nach dem Geldwäschegesetz, erforderlich ist. Die Verantwortung für die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten verbleibt bei Inspire Gold. Inspire Gold prüft im Einzelfall, ob die durch Dritte erhobenen Daten und Nachweise für die gesetzlichen Anforderungen ausreichen, und kann jederzeit eine erneute oder ergänzende Identifizierung verlangen.
§ 4 Zustandekommen des Vertrages
(1) Über den Login-Zugang auf der Inspire Gold Webseite oder über einen hierfür freigeschalteten Online-Zugang eines Kooperations- oder Vertriebspartners hat der Kunde die Möglichkeit, das Formular „Antrag Sparplan“ online auszufüllen und den Antrag zu stellen.
(2) Zeitgleich muss der Kunde die gültigen AGB, die Preisliste zum Verkauf und Einkauf und die Datenschutzerklärung bestätigen und sich mit diesen einverstanden erklären. Im selben Zuge erteilt der Kunde Inspire Gold ein SEPA - Basislastschriftmandat, wodurch Inspire Gold unverzüglich das Recht besitzt, vertraglich fällige Forderungen vom Referenzkonto des Kunden einzuziehen. Sollte Inspire Gold einen Betrag eingezogen haben, ohne dass der Vertrag zustande kam oder der Kunde widerrufen hat, garantiert Inspire Gold dem Kunden den eingezogenen Betrag unverzüglich auf dessen Referenzkonto zurückzuüberweisen.
(3) Hierauf findet die Legitimierung über ein SMS-Verfahren (automatisch generiert) über das SMS-fähige Endgerät des Kunden statt, welches die Unterschrift ersetzt.
(4) Nach der Beantragung erhält der Kunde von Inspire Gold eine automatisch generierte E-Mail, die den Erhalt des Antrags bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt nicht das Zustandekommen des Vertrages dar. Dieser Antrag muss von Inspire Gold angenommen werden.
(5) Inspire Gold teilt dem Kunden die Annahme entweder zusammen mit der Eingangsbestätigung oder gesondert mit, ob der Antrag angenommen wurde. Im Falle einer Annahme kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zustande.
(6) Die Auftragsbestätigung oder Ablehnung muss dem Kunden zur Wirksamkeit in Textform erteilt werden.
(7) Hierauf werden dem Kunden die Daten für seinen Login Zugang mitgeteilt, bestehend aus einer Kundennummer und einem Passwort, welches der Kunde nach eigenem Ermessen im Login-Zugang ändern kann. Sofern der Antrag über einen Online-Zugang eines Kooperations- oder Vertriebspartners gestellt wurde, kann der Zugang zum Inspire Goldsparplan auch innerhalb dieses Online-Zugangs technisch freigeschaltet werden. Vertragspartner des Kunden für den Inspire Goldsparplan bleibt ausschließlich Selver Bajra e.K., handelnd unter der Marke Inspire Gold.
§ 5 Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Edelmetallen / Widerrufsrecht für Einrichtungs- und Dienstleistungen
(1) Der Preis von Edelmetallen hängt von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab, auf die Inspire Gold keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Daher ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB auch für Fernabsatzverträge und Geschäften außerhalb der Geschäftsräume mit Verbrauchern ein Widerrufsrecht ausnahmsweise ausgeschlossen. Die Bestellung des Kunden zum Kauf von Edelmetallen wird daher mit Zugang bei Inspire Gold verbindlich und kann nicht widerrufen werden. Dies gilt auch für Verkäufe des Kunden.
(2) Ein etwaiges Widerrufsrecht bezieht sich damit nicht auf den Kauf oder Verkauf von Edelmetallen, soweit hierfür ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts besteht. Es bezieht sich ausschließlich auf die Beauftragung mit der Einrichtung, Konzeption, Strukturierung und technischen Bereitstellung des Goldsparplans sowie auf die Bereitstellung des Login-Zugangs und der damit verbundenen Verwaltungsleistungen.
Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass Inspire Gold mit diesen Dienstleistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und widerruft der Kunde anschließend wirksam, kann Inspire Gold Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wurde bis zum Widerruf bereits Edelmetall für den Kunden erworben oder eingelagert, bleiben die Regelungen zum Edelmetallkauf, zur Verwahrung, zu Lagerkosten und zur Auslieferung unberührt.
(3) Inspire Gold behält sich vor, seine Tätigkeit erst nach Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist zu beginnen.
§ 6 Abwicklung der Verträge
(1) Inspire Gold erwirbt Edelmetalle für den Kunden nach Eingang der vom Kunden geleisteten Beträge, soweit diese Beträge nach dem Antrag, der Preisliste oder einem gesonderten Kaufauftrag für den Erwerb von Edelmetallen bestimmt sind. Eine Verpflichtung des Kunden, während der Zugangsdauer monatliche Sparraten zu leisten oder fortlaufend Edelmetalle zu erwerben, besteht nicht. Monatliche Sparraten stellen ausschließlich freiwillige, wiederkehrende Kaufaufträge des Kunden dar.
Soweit Inspire Gold Edelmetalle für den Kunden von Drittanbietern erwirbt, handelt Inspire Gold hinsichtlich des für den Edelmetallkauf bestimmten Zahlungsanteils als Beauftragter des Kunden. Die Kaufabwicklung erfolgt grundsätzlich am 10. Arbeitstag des Monats nach Zahlungseingang. Der Erwerb erfolgt zu dem Preis, der am tatsächlichen Kauftag nach Maßgabe der Preisliste und der Konditionen des jeweiligen Drittanbieters gilt. Vor der tatsächlichen Kaufabwicklung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Edelmetallpreis oder eine bestimmte Edelmetallmenge. Nach erfolgtem Erwerb werden die Edelmetalle dem Kunden nach Gewicht und Wert gutgeschrieben und nach Maßgabe dieser AGB gelagert.
Soweit die Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) nicht vollständig durch Direktzahlung geleistet wird, erfolgt die Zahlung während der ratierlichen Zahlungsphase ausschließlich in kombinierter Form. In diesem Fall werden 70 Prozent jeder eingehenden Zahlung auf die offene Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) angerechnet. Aus dem verbleibenden Zahlungsanteil werden zunächst etwaige fällige Depotgebühren nach Maßgabe der gültigen Preisliste beglichen; der danach verbleibende Betrag wird für den Erwerb von Edelmetallen verwendet.
(2) Es steht Inspire Gold zu für schnellere Kaufabwicklung dem Kunden Edelmetalle aus eigenem Bestand zu verkaufen. Das Datum der Kaufabwicklung hierbei ist das Datum des Geldeingangs des Kunden.
(3) Zusätzliche Einmalkäufe werden nach Eingang der vom Kunden geleisteten Zahlung von Drittanbietern oder aus eigenem Bestand von Inspire Gold erworben. Der Erwerb kann 2 bis 5 Arbeitstage dauern. Für zusätzliche Goldkäufe außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs des Goldsparplans gelten die jeweils gültige Preisliste, insbesondere der dort ausgewiesene Kaufaufschlag sowie eine etwaige gesonderte Dienstleistungsvergütung (Ujrah).
(4) Zahlungen können per Einzug (SEPA-Lastschriftmandat), Überweisung oder anderen digitalen Zahlungsmitteln auf das Konto von Inspire Gold getätigt werden. Die Zahlung mit Bargeld ist unzulässig.
(5) Der Verkaufspreis für Edelmetalle richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Soweit dort vorgesehen, orientiert sich der Verkaufspreis an einem Referenzwert, insbesondere dem LBMA-Vormittagsfixing in Euro, zuzüglich des jeweils gültigen Kaufaufschlags sowie etwaiger weiterer in der Preisliste ausgewiesener Kosten. Die Fixierung des Preises und die Wertstellung für den Kunden erfolgen am tatsächlichen Kauftag.
(6) Die für den Kunden erworbenen Edelmetalle werden ihm in sein Konto nach Gewicht und Wert gutgeschrieben und können auch den Bruchteil einer Gewichtseinheit ausmachen. Gewicht und Wert der Metalle werden auf zwei Stellen hinter dem Komma angegeben und können im Login-Zugang des Kunden jederzeit von ihm eingesehen werden. Werden Zahlungen im Rahmen einer ratierlichen Begleichung der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) geleistet, erfolgt die Verrechnung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste. Soweit dort vorgesehen, wird ein Teil der Zahlung auf die Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) und der verbleibende Teil auf den freiwilligen Edelmetallerwerb verrechnet.
§ 7 Lagerung / Zusendung
(1) Der Kunde beauftragt Inspire Gold, die von ihm erworbenen Edelmetalle direkt in das vorgesehene Lager zu liefern und einzulagern. Die Lagerung findet getrennt von dem Kapital von Inspire Gold statt. Gold wird in einem Inlandslager gelagert. Inspire Gold ist berechtigt, Dritte mit der Einlagerung zu beauftragen. Der Kunde stimmt der Sammellagerung seiner Edelmetalle zu.
(2) Die Lagerung der Edelmetalle ist durch den lagernden Partner zu 100% des Tageswertes versichert.
(3) Die Kunden erwerben Miteigentum an Edelmetallen in Bruchteilen. Dadurch entstehen Verfügungsbeschränkungen, auf die §§ 741 ff BGB und §§ 1008 bis 1011 BGB hingewiesen wird. Insbesondere kann der Kunde als Miteigentümer nach Bruchteilen zwar über seinen Anteil verfügen, jedoch nur soweit die Interessen der übrigen Miteigentümer nach Bruchteilen nicht beeinträchtigt werden. Kunden können daher z.B. keine physische Lieferung ihres Anteils an einem Barren verlangen.
(4) Ist der Kunde Eigentümer ganzer Barren, gelten die Vorschriften des §11 dieser AGB zur physischen Auslieferung.
(5) Inspire Gold darf die Edelmetallbestände ihrer Kunden nicht verleihen, sicherungsübereignen, verpfänden, beleihen oder sonst über sie verfügen. §12.4 ist nicht berührt.
(6) Die Kosten für Lagerung, Versicherung und Verwaltung der Edelmetalle werden dem Kunden getrennt in Rechnung gestellt. Die Höhe, Fälligkeit und Abrechnung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Pflicht zur Zahlung dieser Lager- und Depotkosten besteht, solange sich Edelmetalle des Kunden im Depot befinden, unabhängig davon, ob der Kunde weitere freiwillige Sparbeiträge leistet.
§ 8 Laufzeit
(1) Die Laufzeit des Vertrages wird individuell vereinbart, soweit im Antrag oder in der Auftragsbestätigung eine Laufzeit vorgesehen ist. Eine feste Mindest- oder Höchstlaufzeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Zahlung freiwilliger Sparbeiträge während der Laufzeit besteht nicht. Nach vollständiger Begleichung der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) kann der Vertrag beitragsfrei fortgeführt werden.
(3) Der Lagervertrag besteht fort, solange sich Edelmetalle des Kunden im Depot befinden. Die hierfür anfallenden Lager- und Depotkosten bleiben nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste geschuldet.
(4) Änderungen der gewünschten Sparrate, der freiwilligen Sparbeiträge oder der Laufzeit können in Textform bei Inspire Gold angefragt werden. Soweit sich hierdurch die Berechnungsgrundlage für die Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) ändert, erfolgt eine Anpassung nur nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste und der hierzu getroffenen Vereinbarung.
§ 9 Haftung und Risikohinweise
(1) Alle Kaufentscheidungen, die der Kunde tätigt, hat er selbst zu verantworten. Inspire Gold kann und wird dem Kunden keine verbindlichen Auskünfte über künftige Preisentwicklungen, Handelbarkeit, Marktentwicklungen oder ähnliche wirtschaftliche Prognosen über die Edelmetalle erteilen.
(2) Die Edelmetalle können erheblichen Preisschwankungen (sog. Volatilität) unterliegen, die auf verschiedenen nicht vorhersehbaren Entwicklungen beruhen können. Es besteht deshalb die Möglichkeit, dass die Edelmetalle nur mit einem Verlust wieder veräußert werden können. Inspire Gold übernimmt keinerlei Gewähr für künftige positive Marktpreisentwicklungen für die Edelmetalle und haftet nicht für Verluste des Kunden, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Inspire Gold, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet Inspire Gold uneingeschränkt. Ebenso haftet es für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbare Fehler beschränkt.
(3) Es besteht ferner das Risiko, dass der Handel mit den jeweiligen Metallen vollständig zum Erliegen kommt und der Kunde seine Metalle temporär oder endgültig nicht veräußern kann. Inspire Gold übernimmt keinerlei Gewähr, Garantie oder Zusicherung, dass der Kunde seine Metalle wieder veräußern kann und wird nicht für dadurch entstehende Verluste haften unter Einschränkung des Ausschlusses gem. Absatz 2.
§ 10 Gebühren und Kosten
(1) Beim Abschluss eines Goldsparplans wird eine einmalige Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) fällig. Diese Vergütung wird für die Konzeption, Strukturierung und technische Einrichtung des individuellen Goldsparplans sowie für die Bereitstellung des Verwaltungssystems geschuldet. Die geschuldeten Leistungen bestehen in der Einrichtung und strukturellen Bereitstellung des Goldsparplans und gelten mit deren Umsetzung als erbracht.
(2) Die Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) ist unabhängig von der tatsächlichen Dauer der späteren Nutzung des Goldsparplans geschuldet. Sie ist nicht laufzeitabhängig und stellt keine zeitanteilige Vergütung dar. Eine vereinbarte Vertragslaufzeit oder Zugangsdauer stellt lediglich den Zeitraum dar, in dem der Kunde den eingerichteten Goldsparplan nach Maßgabe dieser AGB nutzen kann. Sie begründet keinen Anspruch auf eine zeitanteilige Rückerstattung der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah), wenn der Kunde den Goldsparplan nicht vollständig oder nur für einen kürzeren Zeitraum nutzt.
(3) Die Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) kann, soweit von Inspire Gold angeboten und im Antrag vorgesehen, einmalig oder ratierlich beglichen werden. Die Höhe der regulären Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) bleibt unabhängig von der gewählten Zahlungsweise gleich. Für eine ratierliche Zahlung fallen keine Zinsen, Zuschläge oder sonstigen Finanzierungskosten an.
(4) Soweit die Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) ratierlich über monatliche Zahlungen beglichen wird, erfolgt die Verrechnung der eingehenden Beträge nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste. Der dort ausgewiesene Anteil dient bis zur vollständigen Begleichung der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) der Tilgung dieser Vergütung; der verbleibende Anteil dient dem freiwilligen Edelmetallerwerb, jeweils unter Berücksichtigung etwaiger Lager- und Depotkosten. Nach vollständiger Begleichung der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) entfällt diese Aufteilung vollständig.
(5) Die beabsichtigte Gesamtsparsumme dient ausschließlich als Berechnungsgrundlage für die Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah). Sie begründet keine Verpflichtung des Kunden, einen bestimmten Mindestumsatz zu erreichen, eine bestimmte Menge Edelmetall zu erwerben oder regelmäßige Sparbeiträge zu leisten.
(6) Weitere Sparbeiträge zum Erwerb von Edelmetallen erfolgen freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Leistet der Kunde keinen freiwilligen Sparbeitrag, findet für den betreffenden Zeitraum kein entsprechender Edelmetallerwerb statt. Ein Zahlungsverzug tritt hierdurch nicht ein.
(7) Solange sich Edelmetalle des Kunden im Depot befinden, schuldet der Kunde die Lager- und Depotkosten nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keine weiteren freiwilligen Sparbeiträge leistet oder den Vertrag beitragsfrei fortführt.
(8) Bereits geleistete Zahlungen, noch offene Beträge der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah), freiwillige Edelmetallkäufe sowie Lager- und Depotkosten sind für den Kunden in seinem Login-Zugang einsehbar.
(9) Im Ausnahmefall kann der Kunde einen Antrag auf Pausierung der ratierlichen Zahlung der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) stellen. Dieser Antrag muss in Textform erfolgen und bedarf der Genehmigung durch Inspire Gold. Die Pflicht zur Zahlung bereits fälliger Lager- und Depotkosten bleibt hiervon unberührt, solange sich Edelmetalle des Kunden im Depot befinden.
(10) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah), Lager- und Depotkosten oder sonstigen vertraglich geschuldeten Kosten in Verzug, hat er die dadurch entstandenen erforderlichen Kosten zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Inspire Gold ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(11) Es gilt die jeweils gültige Preisliste von Inspire Gold, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Vertragsbestandteil ist.
§ 11 Auslieferung
(1) Die physische Auslieferung von Edelmetallen ist aufgrund des Bruchteilseigentums nur möglich, wenn der Wert der vom Kunden angefragten Edelmetalle dem Wert vollständiger Edelmetallbarren zum Zeitpunkt des Antrags, Kündigung oder Beendigung des Vertrages entspricht. Darüber hinaus erhält der Kunde den Gegenwert seiner Edelmetalle nach § 13.3.
(2) Auslieferungsort für die Barren ist der jeweilige Lagerort. Sämtliche mit der Auslieferung im Zusammenhang stehenden Kosten, wie z. B. anfallende Steuern, Zölle, Transportkosten, Versicherungen oder weitere Abgaben hat der Kunde zu tragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erhalt von Barren in bestimmten Größen oder Stückelungen oder eines bestimmten Herstellers. Die Auslieferung der Edelmetalle erfolgt ausschließlich über ein von Inspire Gold beauftragtes, spezialisiertes Transportunternehmen. Inspire Gold trägt die Verantwortung bis zur Übergabe an den Kunden. Im Falle von Verlust erhält der Kunde gleichwertigen Ersatz seines Edelmetalls. Die Stückelung ist durch die gültige Preisliste definiert.
(3) Alle für die Auslieferung anfallenden Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 12 Kündigung
(1) Eine Kündigung seitens des Kunden ist jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende möglich. Bereits entstandene Ansprüche von Inspire Gold, insbesondere offene Beträge der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah), fällige Lager- und Depotkosten sowie sonstige nach der Preisliste angefallene Kosten, bleiben hiervon unberührt. Eine Verpflichtung zur Zahlung künftiger freiwilliger Sparbeiträge besteht nicht.
(2) Kündigung durch Inspire Gold: Eine Kündigung seitens Inspire Gold muss in Textform erfolgen und kann innerhalb derselben Frist und fristlos aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor allem vor, wenn: a) der Kunde falsche Angaben im Zusammenhang mit diesem Vertragsschluss macht, b) der Kunde im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG) verstößt, c) der Kunde Inspire Gold vorsätzlich schädigt oder versucht zu schädigen.
(3) Bei Kündigung oder Beendigung des Vertrages wird dem Kunden der Gegenwert seiner Edelmetalle gutgeschrieben. Ihm steht es jedoch zu, das Edelmetall in physischer Form zu verlangen, solange es mit der Staffelung, die Inspire Gold vorsieht vereinbar ist. Dabei entstehende Kosten (wie Versand etc.) sind vom Kunden selbst zu tragen (siehe §11).
(4) Sollten im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung noch offene Kosten bestehen, insbesondere offene Beträge der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah), fällige Lager- und Depotkosten oder sonstige nach der Preisliste angefallene Kosten, behält Inspire Gold sich vor, diese mit Auszahlungsansprüchen des Kunden zu verrechnen oder nach den gesetzlichen Vorschriften auszugleichen.
§ 13 Rückkauf von Edelmetallen
(1) Der Rückkauf von Edelmetallen ist generell möglich und stellt in jedem Fall einen gesonderten Vertrag dar.
(2) Durch diesen Vertrag beauftragt der Kunde Inspire Gold, das von ihm im Login-Zugang angegebene Edelmetall in der angegebenen Menge zu verkaufen. Es steht Inspire Gold zu, für schnellere Kaufabwicklung den Rückkauf mit dem Kunden selbst zu tätigen.
(3) Der Wert des Rückkaufes richtet sich nach dem Datum an dem das Edelmetall für den Kunden veräußert wird. Dabei ist die gültige Preisliste zu beachten.
(4) Der Ablauf des Rückkaufs ist wie folgt: 1. Der Kunde beantragt den Rückkauf über seinen individuellen Login-Zugang und bestimmt die Menge des Edelmetalls in Gewicht. 2. Inspire Gold bestätigt über eine automatisch generierte E-Mail den Zugang des Auftrags. 3. Inspire Gold informiert den Kunden über den Rückkauf am Tag der Abwicklung. 4. Der Gegenwert des Edelmetalls wird dem Kunden gutgeschrieben.
§ 14 Islamkonformität
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen im Einklang mit den Regeln des Gold Standard Nr. 57 (Stand 19.11.2016) der Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions (AAOIFI) mit Sitz in Bahrain. Demnach sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen konform mit den allgemein akzeptierten Vorgaben der islamischen Rechtswissenschaft.
(2) Der Goldkauf, der Goldverkauf sowie die wesentlichen Abläufe des Inspire Goldsparplans wurden durch eine fachkundige islamische Prüfstelle, einen islamischen Gelehrtenrat oder eine vergleichbare qualifizierte Stelle auf ihre Übereinstimmung mit islamischen Finanzprinzipien überprüft. Eine bestimmte Prüfstelle ist nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich benannt wird.
§ 15 Datenschutzerklärung
Die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke soweit dies im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung oder der Verwaltung von Edelmetallen durch bzw. für Kunden erforderlich ist. Zu diesem Zweck kann es aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich sein, dass diese Daten an Dritte übermittelt werden (z. B. Zollbehörden bei Einlagerung im Ausland). Die genannten Daten werden nach der vollständigen Beendigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Inspire Gold gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften entgegenstehen.
§ 16 Todesfall und erbrechtliche Vollmacht
(1) Der Kunde hat das Recht vor Abschluss des Vertrags einer Person seiner Wahl eine postmortale Vollmacht zu erteilen. Diese Vollmacht wird mit dem Todeszeitpunkt des Kunden gültig, berechtigt die bevollmächtigte Person alle Rechte dieses Vertrages fortzuführen und gibt ihm zusätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht, von dem der Bevollmächtigte innerhalb 14 Tagen Gebrauch machen kann.
(2) Sollte der Bevollmächtigte nicht auffindbar sein oder die ihm zustehenden Rechte nicht ausüben, so wird das Rechtsverhältnis gemäß den gesetzlichen Vorschriften mit dem Erben des Kunden fortgesetzt. Dieser hat Inspire Gold seine erbrechtliche Berechtigung nachzuweisen.
(3) Mehrere Erben müssen sich gegenüber Inspire Gold durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten lassen.
§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Auf diese AGB sowie dessen Auslegung und Anwendung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden als Unternehmer und Inspire Gold ist Gelsenkirchen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 18 Kosten für Rücklastschriften und Adressrecherche
(1) Entstehen Inspire Gold durch vom Kunden schuldhaft verursachte Rücklastschriften Kosten (z. B. aufgrund unzureichender Kontodeckung oder unberechtigter Widersprüche), so kann Inspire Gold diese an den Kunden weiterbelasten. Hierbei werden die von den Banken erhobenen Fremdkosten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Inspire Gold ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(2) Hat der Kunde Inspire Gold eine Adressänderung nicht mitgeteilt und ist Inspire Gold deshalb gezwungen, eine Adressrecherche vorzunehmen, werden dem Kunden die hierfür anfallenden Fremdkosten berechnet. Auch hier bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass Inspire Gold ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
§ 19 Islamisches Schlichtungsverfahren
(1) Ziel dieser Regelung ist es, bei Streitigkeiten zunächst eine faire, respektvolle und islamisch-ethische Lösung zu ermöglichen und unnötige Gerichts- und Anwaltskosten möglichst zu vermeiden.
(2) Inspire Gold und der Kunde können vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine außergerichtliche Schlichtung nach islamischen Grundsätzen durchführen. Die Schlichtung erfolgt vor einer geeigneten islamischen Schlichtungsstelle, einem islamischen Gelehrtenrat oder einer vergleichbaren fachkundigen Stelle.
(3) Die Schlichtungsstelle soll unabhängig, unparteiisch und fachlich geeignet sein, insbesondere im Bereich islamischer Wirtschafts- und Finanzfragen. Die Parteien können sich einvernehmlich auf eine bestimmte Schlichtungsstelle verständigen. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei eine geeignete Stelle vorschlagen.
(4) Die Schlichtung kann online, telefonisch, schriftlich oder persönlich durchgeführt werden. Die Einzelheiten richten sich nach den Verfahrensregeln der jeweiligen Schlichtungsstelle.
(5) Kommt innerhalb von 60 Tagen nach Beginn des Schlichtungsverfahrens keine Einigung zustande oder erklärt eine Partei die Schlichtung für gescheitert, steht beiden Parteien der ordentliche Rechtsweg offen.
(6) Gegenüber Verbrauchern bleibt der gesetzliche Rechtsweg jederzeit unberührt. Das Recht des Verbrauchers, staatliche Gerichte anzurufen oder sich an eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden, wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
(7) Die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen die Parteien nur nach vorheriger Information über die voraussichtlichen Kosten und nach gesonderter Zustimmung zur Durchführung des jeweiligen Schlichtungsverfahrens. Verbraucher werden vor Einleitung einer kostenpflichtigen Schlichtung ausdrücklich über mögliche Kosten informiert. Jede Partei trägt ihre eigenen Auslagen selbst, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
§ 21 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Inspire Gold (Selver Bajra e.K.), Auricher Str. 186 26427 Dunum (info@inspiregold.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen/Werkleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Werkleistungen entspricht. Im Übrigen sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. (§ 357 Abs. 1 BGB).
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn 1. Inspire Gold die Dienstleistung vollständig erbracht hat, 2. Inspire Gold mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Inspire Gold vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, 3. und der Kunde gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Inspire Gold verliert.