Was können wir für dich tun?

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FAQ — alles, was du wissen willst.

30+ Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn deine Frage nicht dabei ist, schreib uns einfach.

Halal & Religion

Ja, absolut. Wir halten uns strikt an die AAOIFI-Standards (Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions) für Gold-Transaktionen. Das bedeutet: Physische Deckung zu 100%, sofortiger Eigentumsübergang (Qabd) und keine spekulativen Elemente. Unser Modell wurde von namhaften Gelehrten geprüft und zertifiziert.

Das Islamic Council prüft regelmäßig unsere Verträge, Geschäftsabläufe und Lagerung. Wir haben ein gültiges Halal-Zertifikat. Audit-Frequenz: mindestens quartalsweise, um die dauerhafte Konformität sicherzustellen.

Qabd bedeutet Inbesitznahme — der sofortige Eigentumsübergang beim Goldkauf. Bei uns geschieht das nach § 930 BGB durch Besitzkonstitut. Du bist Eigentümer ab dem Moment des Kaufs, auch wenn das Gold im Tresor unseres Lagerpartners liegt. Es findet kein Leerverkauf statt; es wird nur Gold verkauft, das bereits im Tresor liegt.

Ja. Die Einschränkung im Islam betrifft nur das Tragen von Goldschmuck am Körper. Besitz, Kauf, Verkauf, Sparen und Vererben von Gold als Wertanlage sind komplett erlaubt — und durch die Tradition als Schutz vor Inflation ausdrücklich empfohlen.

Gold wird mehrfach im Quran erwähnt — als Schmuck im Paradies, als Wertaufbewahrung und als Maßstab für die Zakat. Allah hat Gold zum Standard gemacht, an dem Wohlstand gemessen wird. Es wird als beständiges Gut beschrieben, das seinen Wert über Jahrtausende behält. Mehr dazu findest du in unserem ausführlichen Artikel „Gold im Islam“.

Sicherheit & Lagerung

Dein Gold lagert in bankenunabhängigen Hochsicherheitstresoren in Deutschland (z.B. in Frankfurt oder München). Diese Lagerung außerhalb des Bankensystems bietet zusätzlichen Schutz vor staatlichen Zugriffen oder Bankenkrisen.

Wir arbeiten mit renommierten Wertelogistikern wie ProAurum oder Ziemann zusammen. Diese Partner verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Sicherung von Edelmetallen und betreiben Anlagen der höchsten Sicherheitsklasse.

Dein Gold ist zu 100 % gegen Diebstahl, Raub, Feuer und Elementarschäden zum aktuellen Kurswert versichert. Die Versicherungssumme wird laufend an die eingelagerten Bestände und den Goldpreis angepasst.

Dein Gold ist rechtlich als Sondereigentum geschützt (§ 930 BGB). Es gehört nicht zur Insolvenzmasse von Inspire Gold. Im Falle einer Insolvenz kannst du dein Gold einfach herausverlangen oder zu einem anderen Lageranbieter übertragen. Dein Vermögen ist also vom Schicksal der Firma komplett entkoppelt.

Die Tresoranlagen sind physisch und elektronisch nach höchsten Standards gesichert. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, greift die All-Risk-Versicherung, die den vollen Marktwert deines Goldes ersetzt.

Sparplan & Konditionen

Du kannst bereits ab 100 € im Monat mit deinem Goldsparplan starten. Das macht den Goldaufbau für fast jeden Haushalt möglich.

Es gibt keine feste Obergrenze. Du kannst monatlich auch vier- oder fünfstellige Beträge ansparen oder jederzeit Einmalzahlungen in beliebiger Höhe tätigen.

Es gibt keine Mindestlaufzeit. Du bleibst flexibel und kannst den Vertrag jederzeit kündigen oder beenden. Wir empfehlen jedoch einen Zeithorizont von mindestens 3-5 Jahren, um Kursschwankungen auszugleichen.

Ja, jederzeit. Du kannst deine Rate online im Kundenportal anpassen — egal ob erhöhen, senken oder vorübergehend pausieren.

Wir berechnen eine Einrichtungsgebühr zu Beginn, eine geringe jährliche Servicepauschale und eine monatliche Lagergebühr (Promillesatz auf den Bestand). Die genauen Konditionen hängen von deinem gewählten Modell ab und werden dir im Beratungsgespräch transparent vorgerechnet.

Zahlung & Vertrag

Bequem per SEPA-Lastschriftmandat oder durch Dauerauftrag/Überweisung. Die meisten Kunden nutzen die Lastschrift, damit der Goldkauf monatlich automatisch zum Stichtag erfolgt.

Aus gesetzlichen Gründen (Geldwäschegesetz) und für eine automatisierte Abwicklung ist die Einzahlung nur per Banküberweisung möglich.

Nach der digitalen Unterzeichnung und erfolgreichen Identifikation ist dein Vertrag innerhalb von 24-48 Stunden aktiv. Der erste Goldkauf erfolgt zum nächsten vereinbarten Ausführungstermin.

Standardmäßig arbeiten wir papierlos und nachhaltig. Du erhältst alle Dokumente digital in deinem gesicherten Kundenbereich. Auf Wunsch senden wir dir den Vertrag aber natürlich auch per Post zu.

Da der Goldpreis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Goldkauf selbst. Den Dienstleistungsvertrag kannst du jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Verkauf & Auslieferung

Ganz einfach über dein Kundenportal. Du gibst die gewünschte Menge (in Gramm oder Euro) an, und wir kaufen dein Gold zum aktuellen Kurs zurück.

Der Verkaufserlös wird in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Werktagen auf dein hinterlegtes Referenzkonto überwiesen.

Ja, jederzeit. Du kannst eine physische Auslieferung beantragen. Das Gold wird dann in Form von Barren zusammengestellt und per versichertem Werttransport an deine Adresse geliefert.

Es fallen lediglich die Kosten für den versicherten Wertversand und ggf. eine geringe Ausformungsgebühr an, falls du spezielle Stückelungen wünschst. Die genauen Gebühren siehst du transparent in der aktuellen Preisliste.

Wir liefern gängige Stückelungen aus, meist 1g, 5g, 10g, 20g, 50g oder 100g Barren. Je größer der Barren, desto geringer sind im Verhältnis die Prägekosten.

Steuern & Rechtliches

Physisches Gold ist in Deutschland nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei. Das bedeutet, Kursgewinne müssen nach 12 Monaten nicht versteuert werden. Innerhalb des ersten Jahres gilt eine Freigrenze von 1.000 € (Stand 2024+).

Dieser Paragraph regelt private Veräußerungsgeschäfte. Er besagt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern (wie Gold) nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Das ist einer der größten Vorteile von physischem Gold gegenüber Aktien oder Fonds (wo Abgeltungssteuer anfällt).

Solange du nur kaufst und hältst, musst du nichts angeben. Erst beim Verkauf innerhalb der Einjahresfrist müssen Gewinne über der Freigrenze angegeben werden. Nach einem Jahr ist der Verkauf steuerneutral und muss in der Regel nicht aufgeführt werden.

Anlagegold ist nach § 25c UStG in Deutschland (und EU-weit) von der Mehrwertsteuer befreit. Du kaufst also netto für dein Geld den vollen Goldgegenwert.

Für allgemeine Informationen stehen wir dir zur Verfügung, aber für eine verbindliche steuerliche Beratung solltest du immer einen qualifizierten Steuerberater hinzuziehen, da wir keine Steuerberatung durchführen dürfen.

Spezialfälle

Dein Goldbestand fällt ganz normal in die Erbmasse. Deine Erben können gegen Vorlage des Erbscheins über das Gold verfügen, es verkaufen oder sich ausliefern lassen. Du kannst auch bereits im Vertrag Begünstigte benennen.

Ja, das ist jederzeit möglich. Wenn es finanziell einmal eng wird, kannst du die monatliche Rate aussetzen. Das Gold, das du bis dahin angespart hast, bleibt natürlich sicher verwahrt.

Es gibt keinen „Zwang“. Wenn du die Zahlungen einstellst, ruht der Sparplan einfach. Es entstehen keine Strafgebühren für das Nicht-Zahlen. Lediglich die Lagergebühren für den vorhandenen Bestand laufen weiter.

Ja, eine Vertragsübertragung (z.B. auf Kinder oder Ehepartner) ist grundsätzlich möglich. Wir helfen dir gerne bei den notwendigen Formalitäten.

Nach Erreichen deines Sparziels oder Ende der Laufzeit entscheidest du: Entweder du lässt dir das Gold physisch ausliefern, du verkaufst es zum dann gültigen Kurs und lässt dir das Geld auszahlen, oder du lässt es einfach weiter sicher im Tresor liegen.
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