Hilfezentrum · FAQ
FAQ — alles, was du wissen willst.
30+ Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn deine Frage nicht dabei ist, schreib uns einfach.
Halal & Religion
Ja, absolut. Wir halten uns strikt an die AAOIFI-Standards (Accounting and Auditing Organization
for Islamic Financial Institutions) für Gold-Transaktionen. Das bedeutet: Physische Deckung zu
100%, sofortiger Eigentumsübergang (Qabd) und keine spekulativen Elemente. Unser Modell wurde von
namhaften Gelehrten geprüft und zertifiziert.
Das Islamic Council prüft regelmäßig unsere Verträge, Geschäftsabläufe und Lagerung. Wir haben ein
gültiges Halal-Zertifikat. Audit-Frequenz: mindestens quartalsweise, um die dauerhafte Konformität
sicherzustellen.
Qabd bedeutet Inbesitznahme — der sofortige Eigentumsübergang beim Goldkauf. Bei uns geschieht das
nach § 930 BGB durch Besitzkonstitut. Du bist Eigentümer ab dem Moment des Kaufs, auch wenn das
Gold im Tresor unseres Lagerpartners liegt. Es findet kein Leerverkauf statt; es wird nur Gold
verkauft, das bereits im Tresor liegt.
Ja. Die Einschränkung im Islam betrifft nur das Tragen von Goldschmuck am Körper. Besitz, Kauf,
Verkauf, Sparen und Vererben von Gold als Wertanlage sind komplett erlaubt — und durch die
Tradition als Schutz vor Inflation ausdrücklich empfohlen.
Gold wird mehrfach im Quran erwähnt — als Schmuck im Paradies, als Wertaufbewahrung und als Maßstab
für die Zakat. Allah hat Gold zum Standard gemacht, an dem Wohlstand gemessen wird. Es wird als
beständiges Gut beschrieben, das seinen Wert über Jahrtausende behält. Mehr dazu findest du in
unserem ausführlichen Artikel „Gold im Islam“.
Sicherheit & Lagerung
Dein Gold lagert in bankenunabhängigen Hochsicherheitstresoren in Deutschland (z.B. in Frankfurt
oder München). Diese Lagerung außerhalb des Bankensystems bietet zusätzlichen Schutz vor
staatlichen Zugriffen oder Bankenkrisen.
Wir arbeiten mit renommierten Wertelogistikern wie ProAurum oder Ziemann zusammen. Diese Partner
verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Sicherung von Edelmetallen und betreiben Anlagen der
höchsten Sicherheitsklasse.
Dein Gold ist zu 100 % gegen Diebstahl, Raub, Feuer und Elementarschäden zum aktuellen Kurswert
versichert. Die Versicherungssumme wird laufend an die eingelagerten Bestände und den Goldpreis
angepasst.
Dein Gold ist rechtlich als Sondereigentum geschützt (§ 930 BGB). Es gehört nicht zur
Insolvenzmasse von Inspire Gold. Im Falle einer Insolvenz kannst du dein Gold einfach
herausverlangen oder zu einem anderen Lageranbieter übertragen. Dein Vermögen ist also vom
Schicksal der Firma komplett entkoppelt.
Die Tresoranlagen sind physisch und elektronisch nach höchsten Standards gesichert. Sollte es
dennoch zu einem Schaden kommen, greift die All-Risk-Versicherung, die den vollen Marktwert deines
Goldes ersetzt.
Sparplan & Konditionen
Du kannst bereits ab 100 € im Monat mit deinem Goldsparplan starten. Das macht den Goldaufbau für
fast jeden Haushalt möglich.
Es gibt keine feste Obergrenze. Du kannst monatlich auch vier- oder fünfstellige Beträge ansparen
oder jederzeit Einmalzahlungen in beliebiger Höhe tätigen.
Es gibt keine Mindestlaufzeit. Du bleibst flexibel und kannst den Vertrag jederzeit kündigen oder
beenden. Wir empfehlen jedoch einen Zeithorizont von mindestens 3-5 Jahren, um Kursschwankungen
auszugleichen.
Ja, jederzeit. Du kannst deine Rate online im Kundenportal anpassen — egal ob erhöhen, senken oder
vorübergehend pausieren.
Wir berechnen eine Einrichtungsgebühr zu Beginn, eine geringe jährliche Servicepauschale und eine
monatliche Lagergebühr (Promillesatz auf den Bestand). Die genauen Konditionen hängen von deinem
gewählten Modell ab und werden dir im Beratungsgespräch transparent vorgerechnet.
Zahlung & Vertrag
Bequem per SEPA-Lastschriftmandat oder durch Dauerauftrag/Überweisung. Die meisten Kunden nutzen
die Lastschrift, damit der Goldkauf monatlich automatisch zum Stichtag erfolgt.
Aus gesetzlichen Gründen (Geldwäschegesetz) und für eine automatisierte Abwicklung ist die
Einzahlung nur per Banküberweisung möglich.
Nach der digitalen Unterzeichnung und erfolgreichen Identifikation ist dein Vertrag innerhalb von
24-48 Stunden aktiv. Der erste Goldkauf erfolgt zum nächsten vereinbarten Ausführungstermin.
Standardmäßig arbeiten wir papierlos und nachhaltig. Du erhältst alle Dokumente digital in deinem
gesicherten Kundenbereich. Auf Wunsch senden wir dir den Vertrag aber natürlich auch per Post zu.
Da der Goldpreis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben,
besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Goldkauf selbst. Den
Dienstleistungsvertrag kannst du jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Verkauf & Auslieferung
Ganz einfach über dein Kundenportal. Du gibst die gewünschte Menge (in Gramm oder Euro) an, und wir
kaufen dein Gold zum aktuellen Kurs zurück.
Der Verkaufserlös wird in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Werktagen auf dein hinterlegtes
Referenzkonto überwiesen.
Ja, jederzeit. Du kannst eine physische Auslieferung beantragen. Das Gold wird dann in Form von
Barren zusammengestellt und per versichertem Werttransport an deine Adresse geliefert.
Es fallen lediglich die Kosten für den versicherten Wertversand und ggf. eine geringe
Ausformungsgebühr an, falls du spezielle Stückelungen wünschst. Die genauen Gebühren siehst du
transparent in der aktuellen Preisliste.
Wir liefern gängige Stückelungen aus, meist 1g, 5g, 10g, 20g, 50g oder 100g Barren. Je größer der
Barren, desto geringer sind im Verhältnis die Prägekosten.
Steuern & Rechtliches
Physisches Gold ist in Deutschland nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei. Das
bedeutet, Kursgewinne müssen nach 12 Monaten nicht versteuert werden. Innerhalb des ersten Jahres
gilt eine Freigrenze von 1.000 € (Stand 2024+).
Dieser Paragraph regelt private Veräußerungsgeschäfte. Er besagt, dass Gewinne aus dem Verkauf von
Wirtschaftsgütern (wie Gold) nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Das ist einer der größten
Vorteile von physischem Gold gegenüber Aktien oder Fonds (wo Abgeltungssteuer anfällt).
Solange du nur kaufst und hältst, musst du nichts angeben. Erst beim Verkauf innerhalb der
Einjahresfrist müssen Gewinne über der Freigrenze angegeben werden. Nach einem Jahr ist der Verkauf
steuerneutral und muss in der Regel nicht aufgeführt werden.
Anlagegold ist nach § 25c UStG in Deutschland (und EU-weit) von der Mehrwertsteuer befreit. Du
kaufst also netto für dein Geld den vollen Goldgegenwert.
Für allgemeine Informationen stehen wir dir zur Verfügung, aber für eine verbindliche steuerliche
Beratung solltest du immer einen qualifizierten Steuerberater hinzuziehen, da wir keine
Steuerberatung durchführen dürfen.
Spezialfälle
Dein Goldbestand fällt ganz normal in die Erbmasse. Deine Erben können gegen Vorlage des Erbscheins
über das Gold verfügen, es verkaufen oder sich ausliefern lassen. Du kannst auch bereits im Vertrag
Begünstigte benennen.
Ja, das ist jederzeit möglich. Wenn es finanziell einmal eng wird, kannst du die monatliche Rate
aussetzen. Das Gold, das du bis dahin angespart hast, bleibt natürlich sicher verwahrt.
Es gibt keinen „Zwang“. Wenn du die Zahlungen einstellst, ruht der Sparplan einfach. Es entstehen
keine Strafgebühren für das Nicht-Zahlen. Lediglich die Lagergebühren für den vorhandenen Bestand
laufen weiter.
Ja, eine Vertragsübertragung (z.B. auf Kinder oder Ehepartner) ist grundsätzlich möglich. Wir
helfen dir gerne bei den notwendigen Formalitäten.
Nach Erreichen deines Sparziels oder Ende der Laufzeit entscheidest du: Entweder du lässt dir das
Gold physisch ausliefern, du verkaufst es zum dann gültigen Kurs und lässt dir das Geld auszahlen,
oder du lässt es einfach weiter sicher im Tresor liegen.
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