Hilfezentrum · FAQ
FAQ — alles, was du wissen willst.
30+ Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn deine Frage nicht dabei ist, schreib uns einfach.
Halal & Religion
Ja. Der Inspire Goldsparplan wurde nach den Vorgaben des AAOIFI Gold Standards Nr. 57 aufgebaut. Es wird ausschließlich physisches Gold gekauft. Das Gold geht nach vollständiger Kaufpreiszahlung unmittelbar in dein Eigentum über und wird anschließend sicher verwahrt. Die zugrunde liegenden Vertrags- und Geschäftsabläufe wurden von einer qualifizierten islamischen Prüfstelle und Gelehrten auf ihre Übereinstimmung mit islamischen Finanzprinzipien geprüft.
Der Inspire Goldsparplan wurde bereits von drei anerkannten islamischen Instanzen geprüft und zertifiziert. Grundlage der Prüfungen ist jeweils der AAOIFI Gold Standard Nr. 57.
- Islamic Council of Europe – Erstzertifizierung
- Dr. Rijad Misini – Prüfung und Zertifizierung
- Sheikh Llokman Hoxha, MA in Islamic Finance – aktuelle Zertifizierung 2026
Die Zertifikate kannst du dir direkt hier ansehen:
Qabd bedeutet die Inbesitznahme einer Ware und ist eine Voraussetzung für einen islamkonformen Goldkauf. Beim Inspire Goldsparplan erfolgt der Eigentumsübergang nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch ein Besitzkonstitut gemäß § 930 BGB. Das bedeutet: Du bist Eigentümer deines Goldes, auch wenn es weiterhin sicher im Hochsicherheitsdepot gelagert wird.
Ja. Das Verbot im Islam bezieht sich auf das Tragen von Goldschmuck durch Männer. Der Besitz von Gold als Vermögenswert sowie der Kauf, Verkauf, das Sparen und Vererben von Gold sind grundsätzlich erlaubt.
Gold wird im Quran mehrfach erwähnt und nimmt auch in der islamischen Tradition einen besonderen Stellenwert ein. Es wird unter anderem als Schmuck im Paradies erwähnt und dient als Maßstab für die Zakat. Aufgrund seiner Beständigkeit wird Gold seit Jahrhunderten als langfristiger Wertspeicher geschätzt. Mehr dazu findest du in unserem ausführlichen Artikel „Gold im Islam“.
Sicherheit & Lagerung
Dein Gold wird in einem Hochsicherheitsdepot in der ältesten Goldschmelze Deutschlands gelagert. Die Verwahrung erfolgt getrennt vom Vermögen von Inspire Gold. So bleibt dein Gold sicher verwahrt und jederzeit eindeutig deinem Depot zugeordnet.
Dein Gold ist während der Lagerung zu 100 % des jeweiligen Tageswertes versichert. Die Versicherung ist bereits in der Verwahrung enthalten und schützt deinen Goldbestand während der gesamten Lagerdauer.
Dein Gold bleibt dein Eigentum. Es geht nach vollständiger Kaufpreiszahlung in dein Eigentum über und wird getrennt vom Vermögen von Inspire Gold verwahrt. Es gehört daher nicht zur Insolvenzmasse. Du hast jederzeit das Recht, die Auslieferung deines Goldes nach den vertraglichen Regelungen zu verlangen.
Die Verwahrung erfolgt in einem Hochsicherheitsdepot. Sollte es dennoch zu einem versicherten Schaden kommen, greift die Versicherung des Lagerpartners. Dein Goldbestand ist während der Lagerung bis zur Höhe des jeweiligen Tageswertes versichert.
Sparplan & Konditionen
Du kannst bereits ab 50 € pro Monat mit deinem Goldsparplan starten. Das macht den Vermögensaufbau mit physischem Gold für nahezu jeden Haushalt möglich.
Die Mindestlaufzeit beträgt 10 Jahre, die maximale Laufzeit 50 Jahre. Welche Laufzeit für dich passt, klären wir gemeinsam in einer individuellen Beratung – wir finden die Lösung, die zu deiner Lebenssituation und deinen Zielen passt.
Ja. Du kannst deine monatliche Sparrate jederzeit anpassen – nach oben oder nach unten. Sprich einfach mit deinem Berater. Zusätzlich kannst du jederzeit freiwillige Einmalzahlungen leisten, um deinen Goldbestand schneller aufzubauen. Alle Kosten dafür sind in unserer Preisliste transparent geregelt.
Beim Abschluss des Goldsparplans fallen drei Kostenpunkte an:
1. Eine einmalige Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (im Islamic Finance auch als Ujrah bezeichnet)
2. Depotkosten für die sichere Verwahrung
3. Ein Kaufaufschlag auf den Goldkauf – hier greift unsere Bestpreisgarantie: Du kaufst zu unseren fairsten Konditionen ein.
Die genauen Zahlen richten sich nach deinem gewählten Sparplan und werden dir transparent im Beratungsgespräch sowie im Goldkalkulator während des Online-Abschlusses angezeigt. Alle Kosten findest du außerdem in der jeweils gültigen Preisliste.
1. Eine einmalige Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (im Islamic Finance auch als Ujrah bezeichnet)
2. Depotkosten für die sichere Verwahrung
3. Ein Kaufaufschlag auf den Goldkauf – hier greift unsere Bestpreisgarantie: Du kaufst zu unseren fairsten Konditionen ein.
Die genauen Zahlen richten sich nach deinem gewählten Sparplan und werden dir transparent im Beratungsgespräch sowie im Goldkalkulator während des Online-Abschlusses angezeigt. Alle Kosten findest du außerdem in der jeweils gültigen Preisliste.
Zahlung & Vertrag
Bequem per Dauerauftrag oder Überweisung auf unser Konto. So erfolgt der Goldkauf pünktlich zum vereinbarten Ausführungstermin.
Aus gesetzlichen Gründen (Geldwäschegesetz) und für eine reibungslose Abwicklung sind Einzahlungen ausschließlich per Banküberweisung möglich.
Nach der digitalen Unterzeichnung und erfolgreichen Identifikation wird dein Antrag geprüft. Nach Annahme durch Inspire Gold erhältst du deine Auftragsbestätigung und dein persönlicher Kundenbereich wird freigeschaltet.
Standardmäßig arbeiten wir papierlos und nachhaltig. Du erhältst alle Vertragsunterlagen digital in deinem gesicherten Kundenbereich. Auf Wunsch senden wir dir die Unterlagen selbstverständlich auch in Papierform zu.
Da der Goldpreis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Kauf von Gold. Für die Einrichtung und die damit verbundenen Dienstleistungen des Goldsparplans gilt hingegen das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Verkauf & Auslieferung
Den Verkauf kannst du jederzeit bequem über dein Kundenportal beauftragen. Dort wählst du die gewünschte Menge deines Goldes aus. Der Rückkauf erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste zum Preis am Tag der Abwicklung.
Nach deinem Verkaufsauftrag über dein Kundenportal wird der Verkaufserlös in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Werktagen auf dein hinterlegtes Referenzkonto überwiesen.
Ja. Du kannst jederzeit die physische Auslieferung deines Goldes beantragen. Eine Auslieferung ist möglich, sobald dein Gold in einer auslieferbaren Barrengröße vorliegt. Die Auslieferung erfolgt über ein von Inspire Gold beauftragtes, spezialisiertes Werttransportunternehmen.
Es fallen lediglich die Kosten für den versicherten Wertversand sowie gegebenenfalls weitere anfallende Kosten gemäß der aktuellen Preisliste an. Die genauen Gebühren werden dir vor der Auslieferung transparent mitgeteilt.
Wir liefern gängige Stückelungen aus, meist 1 g, 5 g, 10 g, 20 g, 50 g oder 100 g Barren. Je größer der Barren, desto geringer sind im Verhältnis die Prägekosten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Stückelung oder einen bestimmten Hersteller besteht jedoch nicht.
Steuern & Rechtliches
Physisches Anlagegold ist in Deutschland doppelt steuerlich begünstigt:
- Mehrwertsteuerfrei beim Kauf gemäß § 25c UStG
- Einkommensteuerfrei nach mehr als einem Jahr Haltedauer gemäß § 23 EStG
Innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist gelten die jeweils gültigen steuerlichen Regelungen. Für verbindliche Auskünfte zu deiner persönlichen Situation empfehlen wir dir einen Steuerberater.
- Mehrwertsteuerfrei beim Kauf gemäß § 25c UStG
- Einkommensteuerfrei nach mehr als einem Jahr Haltedauer gemäß § 23 EStG
Innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist gelten die jeweils gültigen steuerlichen Regelungen. Für verbindliche Auskünfte zu deiner persönlichen Situation empfehlen wir dir einen Steuerberater.
§ 23 EStG regelt private Veräußerungsgeschäfte. Danach sind Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr in der Regel steuerfrei. Wird das Gold innerhalb eines Jahres verkauft, gilt es als privates Veräußerungsgeschäft und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Innerhalb der Freigrenze von 1.000 € pro Jahr bleiben Gewinne steuerfrei.
Der Kauf und das Halten von physischem Gold sind grundsätzlich nicht in der Steuererklärung anzugeben. Steuerlich relevant kann erst ein Verkauf werden: Nach mehr als einem Jahr Haltefrist sind Gewinne aus dem Verkauf physischen Goldes nach § 23 EStG grundsätzlich steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres gelten Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft. Hier greift eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr – wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Dies stellt keine Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner persönlichen Situation wende dich bitte an einen Steuerberater.
Dies stellt keine Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner persönlichen Situation wende dich bitte an einen Steuerberater.
Anlagegold ist gemäß § 25c UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Der Grund: Der Gesetzgeber behandelt Anlagegold nicht als klassische Umsatzware, sondern als Anlageform – vergleichbar mit Wertpapieren. Dadurch fällt beim Kauf keine Mehrwertsteuer an.
Für allgemeine Fragen rund um den Goldsparplan stehen wir dir gerne zur Verfügung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner persönlichen steuerlichen Situation empfehlen wir dir jedoch, eine Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
Spezialfälle
Im Todesfall gehen deine Rechte und dein Goldbestand auf deine Erben über. Alternativ kannst du bereits bei Vertragsabschluss eine Person mit einer postmortalen Vollmacht bevollmächtigen. Diese kann nach deinem Tod den Vertrag fortführen oder innerhalb von 14 Tagen von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Ja. Sobald du deine Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung (Ujrah) vollständig bezahlt hast, kannst du deinen Sparplan lebenslang pausieren – so lange du möchtest. Das Gold, das du bis dahin erworben hast, bleibt selbstverständlich in deinem Eigentum und sicher verwahrt. Während der Pausierung fallen lediglich die Depotkosten gemäß der gültigen Preisliste an.
Solange die Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung noch nicht vollständig gezahlt ist, gelten die vertraglich vereinbarten Ratenzahlungen. Falls du in dieser Phase in Zahlungsschwierigkeiten kommst, melde dich bei deinem Berater – wir finden gemeinsam eine Lösung, etwa eine vorübergehende Pausierung nach § 10 der AGB.
Nach vollständiger Zahlung der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung entscheidest du selbst, wann und wie viel du weiter sparst. Bereits erworbenes Gold bleibt in deinem Eigentum. Solange sich Gold in deinem Depot befindet, fallen lediglich die Depotkosten gemäß der gültigen Preisliste an.
Nach vollständiger Zahlung der Einrichtungs- und Dienstleistungsvergütung entscheidest du selbst, wann und wie viel du weiter sparst. Bereits erworbenes Gold bleibt in deinem Eigentum. Solange sich Gold in deinem Depot befindet, fallen lediglich die Depotkosten gemäß der gültigen Preisliste an.
Solltest du deinen Vertrag auf eine andere Person übertragen wollen, wende dich bitte an unseren Kundenservice. Wir prüfen dein Anliegen und informieren dich über die möglichen Voraussetzungen und den weiteren Ablauf.
Nach Ende der Laufzeit entscheidest du selbst, wie es weitergeht: Du kannst dir dein Gold physisch ausliefern lassen, es zum dann gültigen Kurs verkaufen und dir den Gegenwert auszahlen lassen oder es weiterhin sicher in deinem Depot verwahren. Auf Wunsch kannst du deinen Vertrag auch verlängern und weiterhin Gold ansparen.
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